Inhaltsverzeichnis
Lindauer Segler-Club e. V. Segelhafen 3 D-88131 Lindau
Die Wettfahrt unterliegt folgenden Regeln:
2.1 Wettfahrtregeln Segeln 2021-2024 (World Sailing)
2.2 Klassenvorschriften der jeweils startenden Klassen
2.4 Ausschreibung RUND UM 2023
2.5 Segelanweisung RUND UM 2023
2.6. Bodenseeschiffahrtsordnung
2.6 Änderungen der Wettfahrtregel 51. Weitere Änderungen können in der Segelanweisung erfolgen.
2.7 Es wird eine Internationale Jury eingesetzt, deren Entscheidungen endgültig sind, (WR 70.5)
3.1 Veranstaltungsort ist D-88131 Lindau.
3.2 Das Regattabüro ist im Kleinen Clubhaus des Lindauer Segler-Clubs auf der Mole im Segelhafen.
3.3 Das Regattagebiet ist der Bodensee zwischen Lindau und Überlingen.
3.4 Regattabahn Startgruppe 1 und 2: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Überlingen- Lindau.
3.5 Regattabahn Startgruppe 3: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Lindau.
4.1 Bootsgröße
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der RUND UM ist eine Mindestbootsgröße mit einer Rumpflänge von 6,50 Meter. In Ausnahmefällen können auf Antrag auch Boote mit geringerer Rumpflänge zugelassen werden, wenn das Boot einer entsprechenden Sicherheitskategorie entspricht.
4.2 Klassen der Startgruppe 1 (Blaues Band der Startgruppe 1)
Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag
4.3 Klassen der Startgruppe 2 (Blaues Band der Startgruppe 2)
Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag
4.4 Klassen der Startgruppe 3 (Blaues Band der Startgruppe 3)
Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag
4.5 Weitere Klassen können gebildet werden, wenn bis zum 26.05.2023 mindestens 5 Boote gemeldet sind. Boote mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden.
4.6 Es gilt die Bodensee-Yardsticktabelle 2023, siehe www.bsvb.info. Bei der Einteilung der Yardstick- Gruppen kann die Wettfahrtleitung abhängig von der Anzahl der Meldungen Änderungen in der Klasseneinteilung vornehmen. Hinweis: Änderungen der Segel/Segelgröße gegenüber der zugrunde gelegten Yardstickzahl ist nicht gestattet. Ein absichtlicher Verstoß gegen diese Yardstick Klassenregel ist eine Verletzung der Regel 2 (faires Segeln) und kann weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
4.7 Boote, die in einer Klasse starten und gleichzeitig um den Wanderpreis schnellste Yacht berechnet nach Yardstick segeln möchten, müssen ihre Yardstickzahl bei der Meldung angeben. Diese Boote müssen der vergebenen Yardstickzahl entsprechen. Mehrrumpfboote werden für diese Wertung nicht herangezogen.
4.8 Mit Ausnahme der unvermessenen Boote und der Boote nach Yardstick müssen alle Boote gültige Messbriefe bereithalten.
Eine Wettfahrt.
6.1 Start Startgruppe 1 Freitag, 09. Juni 2023 um 16:00 Uhr vor Lindau
6.2 Start Startgruppe 2 Freitag, 09. Juni 2023 um 16:15 Uhr vor Lindau
6.3 Start Startgruppe 3 Freitag, 09. Juni 2023 um 16:30 Uhr vor Lindau
Falls die Wetterlage es erfordert, kann der Start der Startgruppe 1 auf 19:00 Uhr oder auf Samstag, 10. Juni 2023 06:00 Uhr verschoben werden. Die anderen Startgruppen folgen mit je 15minütigem Abstand.
6.4 Zeitlimit: Die Regatta endet am Samstag, 10. Juni 2023 um 18:00 Uhr.
7.1 Internet-Meldungen (einzige Möglichkeit)
Online-Meldungen sind vorzunehmen über das Online-Meldeformular auf www.rundum.lsc.de. Die Online-Meldeseite ist freigeschaltet vom 01.03.2023 bis 09.06.2023 14:00 Uhr.
7.2 Eine durch die Meldestelle akzeptierte Meldung erhält mit einer E-Mail (Kommunikationsadresse) die für das Boot gültige Startnummer.
7.3 Meldungen per E-Mail oder Post werden nicht akzeptiert.
7.4 Meldestelle:
Petra Guinand, Hochbucher Weg 63, D-88131 Lindau, Tel. +49 (0) 83 82 – 44 21
Eine im Meldesystem registrierte Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes.
8.1 Meldegeld Staffelung
Startgruppen 1 & 2
€ 150 bis 01.05.2023
€ 180 bis 05.06.2023
€ 250 bis 09.06.2023, 14:00 Uhr
Startgruppe 3
€ 120 bis 01.05.2023
€ 150 bis 05.06.2023
€ 200 bis 09.06.2023, 14:00 Uhr
8.2 Meldegelder werden nicht rückerstattet.
8.3 Überweisung des Meldegeldes
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit im Online Meldeportal “Seglerservice” die Bezahlart “PayPal”.
Sollte die Bezahlung per PayPal nicht möglich sein, verwenden sie bitte folgende Bankverbindung zur Bezahlung des Meldegeldes:
Zahlungsempfänger: Lindauer Segler-Club
Verwendungszweck: RUND UM 2023, Bootsname/Segelnummer
Bank: Sparkasse Schwaben/Bodensee
IBAN: DE78 7315 0000 0010 5844 80
BIC: BYLADEM1MLM
9.1 Mit dem Abholen der Startnummer bestätigt der Schiffsführer die Teilnahme an der Regatta und erklärt sich mit dem Punkt 18 (Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel) der Ausschreibung einverstanden. Sollte die Teilnahme an der Regatta doch nicht erfolgen, so ist die Regattaleitung umgehend zu informieren. Boote, die bis Freitag den 09.06.2023, 16:00 Uhr ihre Startnummer nicht abgeholt haben werden als DNC gewertet.
9.2 Die Startnummer ist unter Vorlage der Benachrichtigungs-Email „Startnummer“ abzuholen.
9.3 Die Ausgabe der Startnummern und der Tracker ist im Kleinen Clubhaus auf der Mole zu folgenden Zeiten:
Donnerstag, 08.06.2022, 10:00 – 18:00 Uhr
Freitag, 09.06.2022, 10:00 – 16:00 Uhr
Ausschreibung und Segelanweisung sind nur unter www.lsc.de/rund-um-2023 erhältlich.
10.1 Jedes Boot muss die in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.
10.2 Jedes Boot muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen Zahlenwimpel führen.
10.3 Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigte Startnummer ist am Bug auf der Backbordseite gut sichtbar aufzukleben.
10.4 Die RUND UM wird eingestuft nach dem Advertising Code C der World Sailing Regulation 20.
10.5 Boote sind verpflichtet, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen.
11.1 Jedes teilnehmende Boot wird beim Checkin leihweise mit einem Tracker ausgestattet. Der Tracker ist am Mast unterhalb des Großbaums sicher zu befestigen.
11.2 Der Tracker überträgt die Positionsdaten des Bootes an das Wettfahrtkomitee. Die Daten werden verwendet zur Dokumentation der gesegelten Bahn, gegebenenfalls zur Zeitnahme bei einer Wertung auf der Bahn und zur Übertragung der Bootsposition auf die Veranstaltungshomepage des LSC.
11.3 Die Strafe für die Nichtbeachtung dieser Regel der Ausschreibung liegt im Ermessen des Protestkomitees und kann auch weniger als eine Disqualifikation betragen. Informationen aus der Übertragung der getrackten Positionen werden als frei zugänglich für alle Boote betrachtet und verstoßen nicht gegen die WR 41.
11.4 Nach der Regatta muss der Tracker dem Veranstalter bis Sonntag, 11.06.2023 20:00 Uhr zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene Tracker werden dem Teilnehmer mit € 180 in Rechnung gestellt.
Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.
Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, jederzeit durch sie selbst oder öffentliche Organe, die Sicherheitsausrüstung des Bootes und der Crew zu überprüfen. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften führen zu einem Protest gegen das entsprechende Boot.
12.1 Die Mindestbesatzung beträgt 3 Personen. Das Mindestalter für Teilnehmer ist das vollendete 14. Lebensjahr.
12.2 Schwimmwestenzwang bei Starkwind und Sturmwarnung
12.3 Von Freitag, 09.06.2023 21:00 Uhr bis Samstag, 10.06.2023 05:30 Uhr gilt:
12.4 Lichterführung:
In der Zeit von 21:30 bis 05:30, sowie bei unsichtigem Wetter sind folgende Lichter zu führen:
Startgruppe 1
Lichterführung mit Rot/Grün wie in der Bodenseeschifffahrtsordnung festgelegt. Navigationslichter müssen am vordersten Punkt des Bootes (z.B. Gennakerbaum) und am Heck angebracht sein.
Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich
Startgruppe 2 und 3
Weißes gewöhnliches Rundumlicht (Sichtweite mindestens 2 km) im Masttopp gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), welches von allen Seiten und unter allen Bedingungen ununterbrochen sichtbar ist. Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich.
12.5 Boote, deren vorgeschriebene Lichterführung ausfällt, müssen unverzüglich die Wettfahrt aufgeben und unter Beachtung bestmöglicher Seemannschaft den nächstgelegenen Hafen anlaufen.
12.6 Boote, die ohne die vorgeschriebene Lichterführung angetroffen werden, müssen der Wettfahrtleitung gemeldet werden. Zudem kann gegen diesen Verstoß von Teilnehmern ein Protest einreicht werden.
12.7 Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Trapezyachten und Mehrrumpfboote der Startgruppe 1:
Das Begleitboot muss mit dem Meldeformular für Begleitboote gemeldet werden. Siehe online- Ausschreibung auf www.lsc.de.
13.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
13.2 Teilnehmer können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt.
13.4 Die drei bestplatzierten Teilnehmer können aufgefordert werden, an der jeweiligen Pressekonferenz teilzunehmen.
13.4 Teilnehmer können aufgefordert werden, während der Veranstaltung für Interviews zur Verfügung zu stehen.
14.1 Anträge auf eine Anhörung (Protest und Anträge auf Wiedergutmachung) sind schriftlich innerhalb der Protestfrist mit einem Protestformular einzureichen, welches im Regattabüro erhältlich ist.
14.2 Wenn keine andere Strafe dafür vorgesehen ist, kann die Internationale Jury für Regelverletzungen Strafen vergeben, die weniger als eine Disqualifikation sind, wenn sie entscheidet, dass die Regelverletzung keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis oder die Sicherheit der Wettfahrt hatte. Dieses gilt nicht für Regeln von Teil 2 und Regel 31 der Wettfahrtregeln Segeln.
15.1 Klassenwertung.
15.2 Gesamtwertung nach gesegelter Zeit je Startgruppe.
15.3 Gesamtwertung, zusätzlich zur Wertung in anderen Klassen, aller Boote mit einer gültigen Yardstickzahl nach berechneter Zeit, gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2023 neueste Fassung (www.bsvb.info)
Preisverteilung am Samstag, 10.06.2023 im Rahmen der Seglerparty ab 20:00 Uhr auf der Aktionsbühne im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.
16.1 Blaues Band für das jeweils schnellste Boot der Startgruppen 1, 2 und 3 nach gesegelter Zeit.
16.2 Pokale für die zweit- und drittplatzierten der Startgruppen 1, 2 und 3 nach gesegelter Zeit.
16.3 Wander-, Klassen- und Sonderpreise.
16.4 Sonderpreis für das schnellste Boot der Startgruppen 1 und 2 der „Bayerische Löwe“.
Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben. Gestiftet durch den Bayerischen Ministerpräsidenten und gefertigt in der Porzellanmanufaktur Nymphenburg.
16.5 Wanderpreis für das schnellste Boot „Blaues Band“ der Startgruppe 1 und 2.
Gestiftet von der Spielbank Lindau. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.6 Wanderpreis für die schnellste Holzjacht älter als 25 Jahre der Startgruppe 1 und 2
Gestiftet von der „Diamant“-Crew. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.7 Wanderpreis für die schnellste Holz-Yacht jünger als 25 Jahre der Startgruppe 1 und 2
Gestiftet von der Familie Binz. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.8 Wanderpreis für das schnellste Boot der ORC-Klassen
Gestiftet von Sven Ackermann. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.9 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot ohne Trapez der Startgruppe 1 und 2
Gestiftet von der Firma Musto. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.10 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot nach gesegelter Zeit der Startgruppe 1 und 2
Gestiftet von der Stadt Lindau. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 1 vergeben.
16.11 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot der Startgruppe 3
Gestiftet von der Stadt Lindau
16.12 Wanderpreis Silber-Pokal
Yardstickwertung für die schnellste Einrumpf-Yacht der Startgruppe 1 und 2 nach berechneter Zeit. Wird die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 2 vergeben.
Gestiftet von Sailing Media
16.13 Erinnerungspreise für jedes Boot.
16.14 Preisverteilung am Samstag, 10.06.2023, ab 20:00 Uhr im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.
16.15 Preise, welche auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.
17.1 Wetter-Information am Freitag, 09.06.2023 um 12:00 Uhr und 13:00 Uhr im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.
17.2 Während der Wettfahrt ausführliche Berichte über den Regattaverlauf im RUND UM Seglergarten.
17.3 Seglerparty am Samstag, 10.06.2023 im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B)
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von € 5 Millionen deckt.
Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen unter LTK – Lindauer Tourismus und Kongress GmbH
Alfred-Nobel-Platz 1 88131 Lindau
Telefon: +49 (0) 8382 / 26 00-30
E-Mail: info@ lindau-tourismus.de
21.1 Das Startprozedere wird über Funk, Kanal 69, übertragen.
21.2 Kranbenutzung: Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach Absprache zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit dem Kranführer unter Tel. +49(0)171 836 162 9 (Segelhafen Lindau) oder Herrn Michael Babilon, Tel.: +49 (0) 160 540 99 68 (Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.
21.3 Liegeplätze im Hafen des LSC und im BSB-Hafen Lindau.
21.4 Parkplätze: Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau. Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.
21.5 Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
Lindauer Segler-Club e.V. Segelhafen 3
D-88131 Lindau www.lsc.de
E-Mail: rundum@lsc.de
Lindauer Segler-Club e.V.
Martin Niederkrüger, 1. Vorsitzender LSC
Hans-Joachim Holz, Koordinator RUND UM
Stephan Frank, Wettfahrtleiter